Ein „postmortaler Freibetrag“ kann bei einer erbschaftssteuerlich optimierten Vermögensstrukturierung steuersparend eingesetzt werden. Der postmortale Freibetrag ermöglicht, dass der zwischen dem Erblasser und dem Erben existierende Freibetrag erneut anzuwenden ist, wenn zwischen dem Tod des Erblassers und dem Zufluss aus der „Schenkung aus dem Jenseits“ mindestens 10 Jahre liegen.

Dies lässt sich durch eine intelligente Vertragsgestaltung alle zehn Jahre wiederholen. Man muss nur darauf achten, dass die Forderung zum Zeitpunkt des Todes nicht fällig ist. Besonders großen Nutzen bieten die postmortalen Freibeträge immer dann, wenn sehr große Vermögenswerte übertragen werden sollen.

Im Segment Schenkung, Erbschaft und Testamentsgestaltung arbeiten wir mit einem Netzwerk aus Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen.




(JavaScript deaktiviert?)

Bitte klicken Sie hier, um fortzufahren!