Ein „postmortaler Freibetrag“ kann bei einer erbschaftssteuerlich
optimierten Vermögensstrukturierung steuersparend eingesetzt werden.
Der postmortale Freibetrag ermöglicht, dass der zwischen dem
Erblasser und dem Erben existierende Freibetrag erneut anzuwenden ist,
wenn zwischen dem Tod des Erblassers und dem Zufluss aus der „Schenkung
aus dem Jenseits“ mindestens 10 Jahre liegen.
Dies lässt sich durch eine intelligente Vertragsgestaltung alle
zehn Jahre wiederholen. Man muss nur darauf achten, dass die Forderung
zum Zeitpunkt des Todes nicht fällig ist. Besonders großen
Nutzen bieten die postmortalen Freibeträge immer dann, wenn sehr
große Vermögenswerte übertragen werden sollen.
Im Segment Schenkung, Erbschaft und Testamentsgestaltung arbeiten
wir mit einem Netzwerk aus Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen.